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Schaden & Recht
Bin bestohlen worden!
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[QUOTE="Gast, post: 165209"] Spass?? Naja wenn Du das sagst :D Wegen eines Grill sicher liegt da keiner... Aber bei einem Schaden von ca 10.000 Euro is der Sachverhalt anders... Und nochmal passiert mir ds nicht. Kannste glauben... PS: Video und Tonaufnahmen sind vorGericht nicht verwertbar, da der betroffene sein Einverständnis dazu bekunden muss. Es sei denn Du stellst riesen Schilder auf, mit dem Hinweiss auf das filmen mit der Cam... Aber wenn dann nur ein Fitzel vom Nachbar drauf ist, und der Terror macht deswegen, ist es auch wieder nicht rechtes.... Von daher.... Auszug: Geschützte Rechtsgüter Durch einen Angriff müssen notwehrfähige Rechtsgüter beeinträchtigt werden. -------------------------------------------------------------------------------- Anerkannte Rechtsgüter sind: [b]Leben Körperliche Unversehrtheit Freiheit [color=red]Eigentum/Vermögen[/color] Hausrecht Ehre [/b] Werden diese Rechtsgüter gegenwärtig und rechtswidrig angegriffen, ist Notwehr zulässig Angreifer Notwehr kann nur gegen angreifende Personen geübt werden.Gegen angreifende Tiere greift das Notwehrrecht nicht. -------------------------------------------------------------------------------- Auch die Angriffe von Kindern und schuldunfähigen Personen sind notwehrfähig. Jedoch sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Notwehrrecht nicht missbraucht werden darf. Es überzeugt, dass zum Beispiel Angriffe von Kindern auf das Rechtsgut "Ehre" nicht mit erheblichen körperlichen Einwirkungen auf die Person des Kindes abgewehrt werden dürfen. Tiere können nicht Angreifer im Sinne des Notwehrrechts sein. Angriffe von Tieren dürfen gemäß Â§ 228 BGB abgewehrt werden. Werden Tiere von Menschen auf andere gehetzt, ist der Angriff jedoch notwehrfähig Entschuldigende Notwehrüberschreitung [b]Wer die Grenzen der Notwehr aus Furcht, Schrecken oder auf Grund von [color=red]Verwirrung[/color] überschritten hat, wird strafrechtlich dafür nicht belangt.[/b] -------------------------------------------------------------------------------- Link zu § 33 StGB (Notwehrüberschreitung) In einem solchen Fall handelt der Verteidiger zwar rechtswidrig aber ohne Schuld. Wer schuldlos handelt, kann nicht bestraft werden. Um bestraft werden zu können, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Tatbestandsmäßigkeit Rechtswidrigkeit Schuld Fazit: Es gibt noch weit mehr rechtsverdrehende Schriften dazu... Faustrecht ist fast zulässig in Deutschland... Du musst nur wissen in welchem Rahmen Meine Ausrede: [color=blue][b]Mann bin ich verwirrt...[/b][/color] :lol: :lol: [/QUOTE]
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