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Schaden & Recht
Bei Privatkauf in die Sch.... gelangt.....
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[QUOTE="Schmitti, post: 458495, member: 7879"] Zunächst muss der Motorschaden auf einem echten Sachmangel beruhen, welcher darüber hinaus auch schon zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben muss. Beides nicht so ohne weiteres zu beweisen und darüber hinaus würde sich der Aufwand wohl auch nicht wirklich rentieren. Und sollte die Gewährleistung vertraglich auch ausgeschlossen worden sein, bleibst Du so oder so auf dem Schaden sitzen, es sei denn, der Verkäufer hätte Dir den Mangel arglistig verschwiegen (also vorsätzlich). Auch hier ist - wie schon erwähnt - die Beweisführung wohl nicht so einfach. Ansonsten ist es nunmal so, dass wenn Dir das Fahrzeug kaputt geht, nachdem es Dir übergeben wurde, das ganz und gar Dein Risiko ist. [/QUOTE]
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