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Schaden & Recht
Auto beim verladen Boden beim T5 beschädigt!
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[QUOTE="HighlinerV5, post: 562837, member: 9423"] Hallo, der Aussage von Schmitti ist m.E. nichts hinzuzufügen, so würde ich´s auch sehen. Nur vermute ich folgendes: Einen Service zum Verladen der Ware wird es vom Baumarkt sicherlich nicht geben, da das resultierende Gefahrenpotential (Überladung, Ladungssicherung, Schäden beim Beladen) vom Baumarkt nicht abgeschätzt und kalkuliert werden kann. Ferner wird es sich dabei um eine freundliche Hilfsleistung des Staplerfahrers handeln, der fernab seines angedachten Arbeitsfeldes quasi, also auf eigene Gefahr und/oder in deinem Auftrag handelt. Ich würde ebenfalls den Geschäftsführer kontaktieren und um eine Kulanzregelung bitten. Wieder mal nicht die Brechstange, weil du den eingetretenen Schaden im Ernstfall nachweisen musst, und: -sicher kein Schuldeingeständnbis des Staplerfahrers hast und -einen mündlichen Auftrag (möglicherweise mit Übernahme eventueller Schäden) nicht widerlegen kannst Ein Beispiel: ein Staplerfahrer lädt mit über die originalen Auffahrrampen meines Transportanhängers ne Palette Zement auf´n Hänger, die Rampen völlig verbogen - Schuld 50:50. Ich wusste das der Hänger nur ne Nutzlast von 1700kg und hab´s nicht gesagt hat und der Staplerfahrer hätte als Staplerscheininhaber wissen müssen, dass die Last auf der VA nie von dem Rampen hätte getragen werden können Viel Erfolg, Alex [/QUOTE]
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