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Schaden & Recht
Auto b Ebay ersteigert,vor Abholung Totalschaden-und jetzt ?
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[QUOTE="Pasatt, post: 141516, member: 41"] Ich brauch mal Eure Hilfe. Habe bei Ebay meinen 5. Passat (Bj 81) ersteigert. Mit dem Verkäufer den Abholtag abgemacht und alles war gut. Am Abend vorher ruf ich nochmal an, daß auch alles klar geht und ich nicht umsonst 500 Km anreise. So, und was muß ich nun am Telefon hören ???? Sorry, hab das Auto gestern aus der Garage auf die Einfahrt gestellt, da machts kurze Zeit drauf einen riesen Rums ! Ein polnischer LKW habe gewendet, und dabei den Passat zum Totalschaden umfunktioniert. Versicherung sei informiert, Gutachten wird erstellt. Nun meine Frage: Auf was habe ich denn nun nach dem durch Ebay geschkossenen Kaufvertrag ein Recht ? Das der Wagen auf jeden Fall repariert wird, auch wenn der Restwert viiiiiel zu gering ist ? (Bj.81 und der Auktionspreis waren 151 Euro) Oder könnte ich theoretisch den Schadensbetrag verlangen, den die gegnerische Versicherung ja zahlt ? Es wäre ja nicht i.O, wenn der Verkäufer nun den dicken Reibach macht, denn schließlich war es ja Vertragsgemäß bereits mein Auto, das da beschädigt wurde. Wie seht ihr das, was würdet Ihr machen ? Das Gutachten und die Fotos bekomme ich in den nächsten Tagen, da wär ich dann gern ein bisschen vorbereitet..... [/QUOTE]
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