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Schaden & Recht
Auto an Ausländische Autohändler verkaufen ????
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[QUOTE="kalkreiber80, post: 443484, member: 5317"] Hallo, wir haben vor das Auto meiner Freundin an ausländische Autohändler zu verkaufen. Das Fahrzeug weist aber div. Mängel auf wie z.B.: - ABS-Leuchte brennt - Airbag - Leuchte brennt - Auspuff defekt (Flexstück) - Hadbremsseile gerissen - TÜV noch diesen Monat Jetzt ist meine Frage: Muß ich denen diese Mängel nennen oder ist das gekauft wie gesehen ? Wenn sie nicht damit fahren sind sie ja selbst schuld, so haben mir das einige Leute erzählt (u.a.a. unsre Verkäuferin aus dem VW-AH), demzufolge gekauft wie gesehen. Habe die dann auch Rückgaberecht ? Können die mich im Nachhinein ranziehen wenn sie die Mängel merken, bzw. wenn sie die Karre weiterverkaufen, bzw. wenn was damit passiert ? Danke MfG Jan [/QUOTE]
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