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Schaden & Recht
Auffahrunfall - Mithaften für Hintermann!?
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[QUOTE="Enno, post: 333879, member: 307"] aehm, nö. Bei Verkehrsunfällen, bei denen nicht mehr Eindeutig zu klären ist welcher Fahrzeuglenker welchen Schaden ursächlich zuverantworten hat wird nach der Regel 50/50 geteilt. und zwar FrontSchaden - Heckschaden jeweils getrennt. Also 50% Frontschaden von der HP des Vordermannes 50% Frontschaden eigene VK 50% Heckschaden von der HP des Hintermannes 50% Heckschaden eigene VK Allerdings kommt sowas recht selten vor. In den meisten Fällen kommen die Unfallforscher noch drauf wer wem wann draufgesemmelt ist. Und das ich dem hintermann was bezahlen muss?? Komisch es heisst doch: "Muss der Fahrzeuglenker immer soviel Abstand halten, das er sein Fahrzeug sicher und gefahrlos zu Stillstand bringen kann." [/QUOTE]
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