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Audi S6 Tfl , Polizei will ABE
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[QUOTE="DIDA, post: 682443, member: 3295"] Das E-Prüfzeichen ist ausschließlich die Bauartgenehmigung für das Bauteil selbst. Im S6 ist es als Einheit Typgenehmigt, das KBA hat diese Genehmigung erteilt. Der Hersteller der Leuchte hat vorher natürlich die Leuchte auch erst gehemigen lassen. Manch einer kann sich gar nicht vorstellen wie komplex diverse Genehmigungsverfahren sind. Bin grad auf Lehrgang und muss mich am Rande mit so nem Sch... beschäftigen. Nationale Genehmigungsverfahren dann noch die ganzen ECE-Regelungen und EG-Verordnungen. Der Schrott füllt ein ganzes Regal mit Ordnern. Da es keine ABE dafür gibt muss der richtige (Abstand etc.) geprüft werden und das kann eben nur ne TP (Technische Prüfstelle). Also nur einbauen ist somit erst mal nicht rechtens. Wenn man es genau nimmt muss man auch mit nem Standart A6 nach der Nachrüstung zur TP. Und um da eben jeden Stress zu vermeiden, ab zum Tüv oder zur Dekra und abnehmen lassen. Ansonsten darf man sich nicht beschweren. Die zeigen einem dann schon wer am längeren Hebel sitzt. Konfrontation zahlt sich oft nicht aus. Die Wellenlinie mit Prüfzeichen ist übrigens ein rein nationales Prüfzeichen. Das E-Prüfzeichen ist EU-weit und sogar in entsprechenden Vertragsstaaten gültig. Wellenlinie (3 Perioden) in Verbindung mit D = Sicherheitsglas, Folien etc. E = Fahrtschreiber F = Auflaufbremsen G = Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen.. K = lichttechnische Einrichtungen L = Gleitschutzeinrichtungen M = Einrichtungen zum verbinden von Fahrzeugen# R = Reifen S = Heizungen W= Warneinrichtungen, Einsatzhorn etc. [/QUOTE]
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