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Schaden & Recht
Arglistige Täuschung bei Privatkauf?
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[QUOTE="horst1234, post: 466738"] Danke für die Antworten plus netter Disskusion. Ich wollte keinen Streit vom Zaun brechen, sondern habe nur das wiedergegeben was mir in der Werkstatt gesagt wurde UND der kolben war NICHT mehr, zumindest so wie es soll, in Betrieb. Da ist Wasser reingedrückt worden und über längerere Zeit hat dies zu dem Schaden (korrosion(?)) geführt. So die Werkstatt. Im Grunde ist mir das auch nicht soo wichtig, Fakt ist das der Defekt über einen längeren Zeitraum bestanden haben muß, was mir die Werkstatt hoffentlich bescheinigt. Danke an die mit hifreichen Antworten. Den anderen: günstiges Auto-selbst schuld, das geht so und so und wer das nicht weiß selbst schuld- Glückwunsch zu solchem Fachwissen und Unfehlbarkeit. Habe bei Stiftung Warentest auch noch einen Artikel gefunden den ich dem Verkäufer zukommen lassen werde um evtl. einen Teil der Rep. Kosten abgenommen zu bekommen. Text: "Haftungsausschluss Private Verkäufer können etwa die Gewährleistung komplett ausschließen: „Der Wagen wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.“ Schlecht für Käufer: Fast alle späteren Ansprüche des Käufers laufen ins Leere und der Verkäufer haftet nur noch für arglistige Täuschung und für etwaige Zusicherungen. Besser für Käufer: Der Haftungsausschluss bei Klauseln wie „Gekauft wie besichtigt“ greift nur für offensichtliche Mängel. Die kann der Käufer selbst sehen. Versteckte Mängel werden davon nicht erfasst. Risiko für Verkäufer: Schreibt ein privater Verkäufer nichts über den Gewährleistungsausschluss in den Vertrag, greift die gesetzliche Regelung und er muss zwei Jahre für Mängel einstehen." gruß olli [/QUOTE]
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