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Allgemeine Frage zum Zahnriemen
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[QUOTE="MikeF, post: 155899, member: 179"] Hallo! Wer weiß da bescheid? Bei Benzinern steht ja nichts im Serviceplan bezüglich Reimen-Wechselintervall! Wie ist das nun wenn man selbst durch Sichtprüfung gesehen hat daß z.B. der Zahnriemen bei einem Benziner bei knapp 90tkm (Bj.1998) rissig bzw. brüchig ist? Mein :) hat mir verklickert, daß beim Service IMMER eine Sichtprüfung gemacht wird. Wenn der Riemen was hat, dann muß er runter, auch bei den Benzinern! O.K. leuchtet mir ein, aber wer trägt in diesem Fall die Kosten? Auf meine Frage hinauf, daß ja bei den TDI's ein Wechselintervall festgelegt ist, sagte er daß dieser Wert sich darauf bezieht daß man den Riemen ALLERSPÄTESTENS nach diesem Intervall tauschen MUSS, auch wenn er O.K. ist. Gut, auch DAS leuchtet mir ein. Aber mir gehts um die entstehenden Kosten in beiden Fällen wenn VOR dem versprochenen Intervall (TDI) getauscht werden muß bzw. beim Benziner wo NICHTS vorgeschrieben ist getauscht werden muß. Dann würde ich noch gerne wissen wie es sich verhält wenn das Auto außerhalb der Garantie ist bzw. das Auto immer selbst serviciert wurde. Also 4 Fälle, hier die Beispiele: a) Auto (ein TDI) älter als 2 Jahre, der Riemen muß aber bei 61tkm runter, immer beim Service gewesen b) Auto (ein TDI) älter als 2 Jahre, der Riemen muß aber bei 61tkm runter, immer selbst serviceiert c) Auto Bj.1998 (ein Benziner), Riemen muß aber bei 89tkm runter, immer beim Service gewesen d) Auto Bj.1998 (ein Benziner), Riemen muß aber bei 89tkm runter, immer selbst serviciert Zahlt in irgendeinem Fall VW den Riemenwechsel komplett, oder muß in jedem Fall auf Kulanz gehofft werden? Danke für die Hilfe! Grüße [/QUOTE]
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