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[QUOTE="Kathrina, post: 306318, member: 6888"] Also ich hab von der Staatsanwaltschaft als geschädigter ein Schreiben bekommen! Sogar mit dem vollem Namen der Schädigerin (von wegen Datenschutz :lol: ). "Ermitlungsverfahren gegen *** *** wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Strafanzeige vom**.**.** Sehr geehrte Frau ***, die Beschuldigte hat eine von der Staatsanwaltschaft erteilte Auflage erfüllt. Damit ist das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt und die weitere Strafverfolgung wegen eines Vergehens gehindert (§153 a Abs. 1 Satz 4 Strafprozessordnung). Das Verfahren wurde daher mit Verfügung vom **.**.** eingestellt. Etwaige zivilrechtl. Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt. Hochachtungsvoll xyz Staatsanwalt" Das Schreiben kam dierekt von der Staatsanwaltschaft. Das heist doch, das man als Kläger oder Geschädigter die Information bekommt ob das Verfahren eingestellt wurde oder nicht. Aber nicht über dritte sondern direkt von der Staatsanwaltschaft. achso, Strafanzeige vom 06.01.2005 Schreiben ist vom 03.05.2005 Einstellung des Verfahrens 25.04.2005 viel glück [/QUOTE]
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