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Schaden & Recht
Ärger mit nem Kratzer im Auto
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[QUOTE="MX295, post: 306048, member: 8881"] Nich gleich den Kopf hängen lassen :-) Bin übringends neu hier im Forum, werd mich und meinen Passat auch noch irgend wann mal bei Gelegenheit vorstellen. Alsooooo: Zum Rechtlichen: Dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, kann dir ziemlich egal sein. Mann muss hier unterscheiden zwischen zivilrechtlichem Verfahren und strafrechtlichem Verfahren. Die Sache bei der Staatsanwaltschaft wird die "Anzeige wegen Fahrerflucht" gegen den, der dein Auto geschrammt hat, sein. Wie gesagt, das können die ja gerne einstellen, aber dass muss dich nicht wirklich interessieren. Für dich ist viel wichtiger, deine zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Das hat mit dem Verfahren bei der Staatsanwaltschaft nix zu tun. Unwissenden sagen die Verischerungen gerne: Das wurde ja eingestellt, hat sich also erledigt. Dass das aber sooooo nicht der Realität entspricht, verschweigen die ganz gerne. Das einzig sinnvolle was du machen kannst: Nimm alle Unterlagen, die du bislang hast, unter den Arm und ab zu einem Anwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat° (gaaanz wichtig! - jeder Anwalt hat da so sein "Fachgebiet"). Ich denke du hast recht gute Chancen - da der Lack ja von deinem Fahrzeug stammt und deine Mutter auch die Sache mit dem "komisch einparken" gesehen hat - den Schaden ersetzt zu bekommen. Viel Erfolg! [/QUOTE]
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