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Passat 3B / 3BG ( B5 / B5.5 )
Allgemein 3B / 3BG
Ärger mit der Bremse (Gewährleistung)
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[QUOTE="7of9, post: 171649, member: 2886"] Die Rechtslage ist eindeutig: Die Garantie ist eine freiwillige Leistung desjenigen der Dir etwas verkauft, also des Händlers. Üblicherweise sind im KFZ-Bereich Verschleißteile aus der Garantie (und der Gewährleistung) ausgenommen. Der Händler müsste Dir mit dem Kaufvertrag oder der vorgelagerten verbindlichen Bestellung eines Gebrauchtwagens auch die Garantiebedingungen für VW-Gebrauchtwagen ausgehändigt haben. Da steht das zumindest bei mir sehr exakt drin. Ich weiss nicht ob dieses Dokument bundesweit einheitlich ist, oder ob die Händler da jeweils eigene Bedingungen haben, aber in diesem Punkt (Verschleißteile) sind sich alle Händler und Marken recht einig - Bremse, Kupplung, Reifenprofil, ... sind ausgeschlossen. Meist unterschreibt man mit einem der Verträge auch, das man die Garantiebedingungen erhalten hat. Du hättest als Käufer vorher den Wagen einem KFZ-Sachverständigen vorführen können, welcher dieses Problem möglicherweise erkannt hätte. Dann wärst Du in der Lage gewesen den Kauf von einer entsprechenden Instandsetzung abhängig zu machen. Nun bist Du natürlich in einer schlechteren Position. Es bleibt Dir jetzt nur, an die Kulanz des Händlers zu appelieren Dir die Instandsetzung zu schenken, oder zu einem Teil zu erlassen. Macht er das nicht würde ich dort nur die Dinge machen lassen, die mit der Garantie abgedeckt sind und den Rest bei einer freien Werkstatt oder einer markenunabhängigen Kette (PitStop, ATU-Auto Teile Unger, etc.) erledigen zu lassen, da man dort für deutlicher weniger Knete die gleiche Arbeit mit der gleichen Materialqualität erledigt bekommt. Es spräche nicht sehr für den Händler, wenn er sich in diesem Falle komplett querstellt. Dies kann man wenn gar nichts geht durchaus verlautbaren lassen, denn ein guter Ruf ist für so manches Folgegeschäft durchaus von Vorteil. Übrigens: Mit der VW-Gebrauchtwagengarantie bist Du nicht an den Händler gebunden, der Dir den Wagen verkauft hat. Du kannst zu jeder VW-Vertragswerkstatt gehen, wobei die Kulanzgeschichte natürlich nur beim urspünglichen Händler sinnvoll auszuprobieren ist, da ein anderer Händler sicherlich nicht sein Kulanzsäckchen aufmacht um den Schmu eines anderen Händlers gerade zu biegen. Hat der Wagen eine Bremsverschleißanzeige (AFAIK bei VW immer noch ein Extra - bei Opel im Omega von 1989 schon Serie!)? Leuchtet die? [/QUOTE]
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