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Schaden & Recht
ADAC ersetzt Selbstbeteiligung bei Wildschäden!
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[QUOTE="Manuel A4 TDI, post: 11007"] ADAC-Wildschadenunfallbeihilfe Voraussetzung ist stets, dass das ADAC-Mitglied sein eigenes Fahrzeug im Schadensfall selbst gefahren hat. Der Schaden ist zuerst über die Kaskoversicherung abzuwickeln. Beachten Sie, dass Haarwildschäden im Rahmen einer Teilkasko-versicherung ersetzt werden; der Schadensfreiheitsrabatt wird dadurch nicht beeinträchtigt. Federwildschäden sind über die Vollkaskoversicherung, Glasbruchschäden über die Teilkaskoversicherung versichert. Haarwild der ADAC ersetzt seinen Mitgliedern beim Haarwildschaden die Selbstbeteiligung der Teilkaskoversicherung bis max. 154,- EURO entsprechend der folgenden Staffelung: 1. - 3. Mitgliedsjahr 60% des Schadens bis zu 52,- EURO 4. - 9. Mitgliedsjahr 80% des Schadens bis zu 103,- EURO ab 10. Mitgliedsjahr 100% des Schadens bis zu 154,- EURO Mitglieder, die eine Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, erhalten vom ADAC, im Rahmen der oben bezeichneten Grenzen, verauslagte Kosten, die von der Versicherung nicht übernommen wurden und auch mit dem Schutzbrief nicht versicherbar sind (Abzüge "neu für alt", Reifen, Betriebsmittel). Mitglieder, die nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, erhalten Beihilfe entsprechend der oben genannten Staffelung. Nur so als TIP! Gruß Manuel [/QUOTE]
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