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Abschleppwagen nicht bestellt - muss man bezahlen?
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[QUOTE="AitschPi, post: 190786, member: 5689"] Ach, das mit den verschieden Meinungen stört mich nicht, es ist ja völlig normal bei Juristen (getreu dem Motto: 2 Juristen, 3 Ansichten). Fahrerflucht: Normalerweise muss man vor Ort bleiben, um die Feststellungen zu seiner Person zu ermöglichen (hätte ja sonstwer das Auto fahren können). Aber auch straffrei geht man aus, wenn man das schnellstmöglich nachholt (so wie der Anruf). (stark vereinfacht!) Und noch ein Tipp zum Abschleppen: Die Polizei hat meist einen "sehr guten Kontakt" zu bestimmten Abschleppunternehmen vor Ort. Komisch ist nur, dass es meist wesentlich billiger ist, wenn ein anderer das macht. Ein Schelm, wer Böses dabei ahnt... :D In einer Firma, die viel mit Logistik zu tun hat, habe ich mal die Faustformel gelernt: Nie die Polizei abschleppen lassen (bzw. beauftragen lassen), ein oder 2 Anrufe, am besten mit der Werkstatt, wo man hin will und die ja dann ohnehin verdient, und man hat ein günstigeres Angebot. Und besonders wichtig: Vor Ort bleiben, den Polizisten vor Ort direkt sagen, dass man das Abschleppen auf jeden Fall selber organisiert und das gleich jemand da sein wird. AitschPi PS: @Einarmiger, das mit der Ersatzvornahme wird hier in NRW immer noch so angewendet, wie beschrieben. Erst letzte Woche sowas auf dem Tisch gehabt... Ich meinte nicht, knigge hat faktisch nicht recht, er liegt nur falsch, wenn man nur Zivilrecht (also BGB) annimmt, dabei aber das Verwaltungsrecht nicht sieht bzw. nicht beachtet. [/QUOTE]
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