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Schaden & Recht
Abschleppwagen nicht bestellt - muss man bezahlen?
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[QUOTE="Einarmiger, post: 190509, member: 890"] @AitschPi, das ist nicht mehr ganz aktuell, auch bei der "Ersatzvornahme" trägt der Auftraggeber als Erstes die Kosten nach neuester Rechtssprechung, leider wird das von vielen Abschleppunternehmen wegen der Schwierigkeit bei der Beitreibung der Kosten gerne unterlaufen bzw. es wird versucht, sich dumm zu stellen, dass sie davon nichts gewusst hätten oder das nicht kennen würden. Wenn die Polizei bei der Ersatzvornahme das Abschleppunternehmen beauftragt hat und sich der Betroffene unmittelbar darauf bei der PI meldet, um über das Fahrzeug zu informieren, so muss die Polizei alles daran setzen, um das beauftragte Abschleppunternehmen zu erreichen, um den Auftrag rückgängig zu machen, solange durch das liegengebliebene Fahrzeug keine weitere Verkehrsbehinderung besteht und durch den Liegenbleiber kein OWi-Tatbestand erfüllt wurde. Wenn durch die Polizei noch nicht mal eine OWi-Anzeige aufgenommen wurde, haben die beauftragenden Beamten schlechte Karten, die Erfordernisse der Ersatzvornahme nachzuweisen, und schon gar nicht, wenn sie wie hier wohl noch nicht mal vor Ort waren. Denn es ist hier nur die Rede vom Anrufen, nicht, dass Beamte vor Ort waren. Damit muss ich Knigge voll Recht geben. Sollte der beauftragte Abschlepper schon das Auto abgeholt haben, darf er keinesfalls die Herausgabe ohne Bezahlung verweigern, wenn der Eigentümer das Auto abholt, da er nicht Auftraggeber war. [/QUOTE]
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