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Schaden & Recht
Abschleppwagen nicht bestellt - muss man bezahlen?
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[QUOTE="AitschPi, post: 190501, member: 5689"] @knigge -------------------------------------- BGB ist hier VÖLLIG FALSCH :!: also: Hier hat die Polizei gehandelt. Also Verwaltungsrecht und kein Zivilrecht! Juristisch heißt das dann hier "Ersatzvornahme" - also die Polizei ist (nett wie die ja immer sind) nur eingeschritten, weil da ein Auto im Straßengraben stand und eine Gefahr darstellte, der Verantwortliche aber nicht daneben stand und direkt sagen konnte, dass er selbst die Gefahr beseitigen könne und auch sofort das veranlassen würde. In einem hat knigge noch Recht: Meist bekommt man von der Polizei dann die Originalrechnung des Abschleppunternehemns zugeschickt, mit der Bitte, diese direkt zu begleichen. Das wäre dann doch BGB und ist aber nur ein freundliches Angebot der Trachtengruppe. Wenn man das nicht macht, dann müssen die in grün zwar doch das Unternehmen erstmal selbst bezahlen, dann wird aber über die Vollstreckung der Verwaltung das Geld zuzüglich Bearbeitungskosten durch die Behörde eingetrieben! Andererseits auch nur dann, wenn die Behörde - wie es so schön juristisch heißt - "ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat". Das sollte man sich vorher überlegen. Hat man z.B. selbst die Polizei angerufen, bevor die einen eigenen Abschleppdienst beauftragen konnten, und gesagt, dass man bereits jemanden beauftragt hat, dann wäre es fehlerhaft, wenn die zusätzlich jemanden schicken. In der Praxis heisst das meist: "Natürlich haben wird das alles beachtet - es war aber notwendig! Erheben Sie doch Widerspruch und klagen Sie!" Aber das kommt immer auf die kleinen Details der Story an! AitschPi PS: Sorry, wenn es zu juristisch war - aber da ich versucht habe, es etwas anschaulicher darzustellen, ist es auch nicht mehr 100%ig juristisch sauber! (Dann würde definitiv keiner mehr was verstehen!) :D [/QUOTE]
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