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Schaden & Recht
Abschleppwagen nicht bestellt - muss man bezahlen?
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[QUOTE="knigge, post: 190453, member: 542"] Sorry, robertmd. Aber das BGB sagst deutlich aus: Wer bestellt, bezahlt erstmal. Ob dann der Gefahrenverursacher nachträglich zur Kostenerstattung herangezogen wird, hat dann wieder nichts mit dem BGB zu tun, sondern mit dem polizeirecht, das ja jeweils Länderspezifisch ist. Du weisst ja sicherlich, dass die Inanspruchnahme eines unbeteiligten Dritten (dem Abschleppunternehmer) an enge geseztliche Grenzen gebunden und somit nicht unproblematisch ist - rein rechtlich. Dass in der Praxis schnell mal an den Haken gehangen wird, ist klar. Aber [i]rechtlich [/i] würden viele dieser Vorgägnge den Bach runter gehen, wenns hart auf hart kommt. Also erstmal muss der Auftraggeber -somit die Polizei- in Vorkassse treten! [/QUOTE]
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