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Schaden & Recht
Abschleppwagen nicht bestellt - muss man bezahlen?
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[QUOTE="knigge, post: 190377, member: 542"] Ja, das BGB ist da eindeutig: Wer bestellt, bezahlt. So erstmal die Grundregel. Leider handhaben viele Abschlepper es einfach so, dass sie das Geld von dem kassieren wollen, den sie antreffen - ist halt der einfachere Weg, keine Wartezeiten, keine Mahnugnen etc... Rechtlich nicht ok, wenn der Auftraggeber bekannt ist! [/QUOTE]
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