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Abschleppwagen nicht bestellt - muss man bezahlen?
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[QUOTE="Shantyman, post: 190333, member: 4213"] Hallo. Einem Bekannten ist gestern folgendes passiert: Er kommt aus der Werkstatt, wo ihm am Passat 35i ein neuer Auspuff angebaut wurde. Auf dem Rückweg außerhalb der Ortschaft merkt er, dass die hinteren Bremsen irgendwie nicht normal funktionieren. Er wendet, um zur Werkstatt zu fahren. Plötzlich blockiert die Feststellbremse ein hinteres Rad, weil sie sich "festgebacken" hat, reißt ihm das Heck rum und befördert ihn in den Straßengraben (knapp an einem Linienbus vorbei). Er geht daraufhin den einen Kilometer zurück zur Werkstatt, damit die ihn wieder aus dem Graben herausziehen (wäre kostenlos geschehen). Ein "hilfsbereiter" Autofahrer hat aber in der Zwischenzeit die Polizei angerufen, weil ein Auto im Graben liegt. Mein Bekannter hat 2 min nach dem "Hilfsbereiten" bei der Polizei angerufen, um zu sagen, falls sie jemand bei ihnen meldet, bräuchten sie sich nicht drum kümmern, es wäre alles in die Wege geleitet. Leider schon zu spät - die Polizei hatte bereits ein Abschleppunternehmen geordert, die das Auto aus dem Graben herauszogen. Daraufhin musste er 100 EUR löhnen für eine Leistung, die er gar nicht haben wollte. Nun endlich meine Frage: Musste er das denn überhaupt bezahlen, wenn er es nicht bestellt hat? Was könnte sonst noch an Stafgeldern auf ihn zukommen? Muss er das dann auch bezahlen, obwohl er die Polizei nicht gerufen hat? Danke schon mal für eure Antworten. [/QUOTE]
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