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Passat 3B / 3BG ( B5 / B5.5 )
Allgemein 3B / 3BG
Abschleppen ohne das der Abgeschleppte ein Kennzeichen hat??
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[QUOTE="knigge, post: 60523, member: 542"] Also ich darf dann mal aufklären: Es gibt "Schleppen" und "Abschleppen". Abschleppen ist das, was man oben gelesen hat - bis zur Werkstatt, Schrottplatz o.ä. Das gezogene Fahrzeug unterliegt voll den Vorschriften der StVO und StVZO (Führerschein, Zulassung etc). Ausschlaggebend ist der Nothilfegedanke - also nur dann möglich, wenn man mit einem ordnungsgemäßen Fahrzeug im Verkehr liegen bleibt. "Schleppen" ist ein genehmigungsbedürftiger Vorgang. Hierbei gilt das gezogene Fahrzeug als Anhänger. Es unterliegt den Vorschriften der StVZO als Anhänger (Zulassung etc), der Fahrer benötigt hierfür dann im Umkehrschluß noch nicht mal eine Fahrerlaubnis, da er ja einen Anhänger "führt". Er muß nur tauglich sein, die technischen Einrichtungen zu bedienen. Der Fahrer des Zugfahrzeuges benötigt aber jedoch Klasse 2 alt oder BE bzw CE neu (je nach Gewicht der Fahrzeuge), da er ja mit dem Anhänger einen Zug mit mehr als drei Achsen bildet! Und man benötigt - wie gesagt - eine Genehmigung der Zulasungsstelle / örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Diese wid in der Regel nicht ausgestellt, da man ja auf rote Kennzeichen oder einen Abschlepper umsiedeln kann. Ich hoffe, ich habe etwas Licht in das Dukel gebracht. Nachzulesen in jeder StVZO und den einschlägigen Kommentaren. Euer Knigge (Rennleitung) [/QUOTE]
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