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Schaden & Recht
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[QUOTE="straubinger, post: 543270, member: 7224"] genau die gleiche Situation hatte ich letzte Woche auch! die hatten die Unfallstelle nach hinten garnicht abgesichert, und nach vorne 20 Meter vor Fahrzeug das Warndreieck aufgestellt! Aber in ihrem Fahrstreifen!Aber Warnblinklicht an,an beiden Autos. Aber das Reh lag ca.15m hinter ihren Autos, im Dunkeln ohne Absicherung. Im anderen Fahrstreifen für den Gegenverkehr!! Der eine oder andere Autofahrer hat garnicht damit gerechnet, das da noch ein totes Reh liegt! Habe dann den beiden zu verstehen gegeben, sie sollten doch bitte das Reh absichern oder entfernen. Absichern wollte er nicht und wegräumen auch nicht! Dann habe ich das Reh zur Seite gezogen bevor noch ein Unfall passiert. Nicht anderes hätte die Polizei oder der Förster auch gemacht! zu deinen Unfallfolgen es ist ein Wildschaden...Also jetzt erstmal bei der Vericherung nachfargen ob die Bezahlen ....aber es kann auch als nicht absichern einer Unfallstelle gesehen werden. Und die Folgeschäden müßen die Unfallverursacher begleichen! und noch was gefunden!: Wildschäden Gem. § 12 Abs. 1 Abschnitt I Buchst. d) werden in der Fahrzeugversicherung - egal ob Voll- oder Teilkasko - auch Schäden am Kfz ersetzt, die durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes entstanden sind. Die Anzahl von Kollisionen von Kfz mit verschiedenen Wildsorten - meist bei Dämmerung oder Dunkelheit - ist im ländlichen Raum nicht unbedeutend. Hat man eine Fahrzeugversicherung abgeschlossen und will sich die Möglichkeit, von dieser Ersatz von Schäden zu erlangen, nicht von vornherein selbst verbauen, muss der Unfall unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Dies gilt auch, wenn es nicht zu einer Kollision mit dem Tier gekommen ist, es jedoch beim Versuch, das Fahrzeug oder das Tier vor dem Zusammenstoß zu "retten", zu Beschädigungen am Kfz gekommen ist. Diejenigen Schäden, die ohne tatsächlichen Zusammenstoß mit Haarwild dadurch verursacht werden, dass der Fahrzeugführer entweder durch eine Gewaltbremsung oder ein Ausweichmanöver die Kontrolle über das von ihm geführte Fahrzeug verliert, werden unter dem Stichwort Rettungskosten behandelt- [/QUOTE]
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