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Schaden & Recht
130% Regelung-Wer trägt das Restrisiko?
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[QUOTE="coach_pilot, post: 436850"] Hi Ronny, was Du hier beschreibst, fällt nach meinem Erachten unter das sogenannte Prognoserisiko. Dieses ist nicht vom Geschädigten, sondern vom Schädiger respektive seiner Versicherung zu tragen. Voraussetzung sollte allerdings ein echtes Schadengutachten eines freien und vereidigten Sachverständigen sein. Wenn Dir die Werkstatt lediglich einen Kostenvoranschlag gemacht hat, würde sie selbst auf eventuellen Mehrkosten sitzenbleiben. Ich bin weder Anwalt noch Jurist, habe aber hin und wieder beruflich mit solchen Sachen zu tun. Ich kann Dir nur raten, Dich nicht auf die Auskunft von Wald- und Wiesenanwälten zu verlassen. Das ist meine persönliche Erfahrung. Such Dir einen Spezialisten, der sich da wirklich gut auskennt. Wenn Du hier eine Empfehlung brauchst, ich kenne Spezis in Berlin, Hannover, Raum Nürnberg und Hamburg. Kontaktdaten schicke ich Dir gern per Mail. [/QUOTE]
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