
TEASY
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Besten Dank für die Info.
Entscheident ist also immer noch, dass man keine Nachricht in schriftlicher Form von der zuständigen Stelle innerhalb von 3 Monaten erhält, dann ist´s verjährt.
Anderenfalls gilt aber ggf. maximal die 6 Monats-Frist (wenn im Schreiben nicht anders angegeben), wenn doch innerhalb von 3 Monaten ein entsprechendes Schriftstück zugestellt wurde, richtig?
Entscheident ist also immer noch, dass man keine Nachricht in schriftlicher Form von der zuständigen Stelle innerhalb von 3 Monaten erhält, dann ist´s verjährt.
Anderenfalls gilt aber ggf. maximal die 6 Monats-Frist (wenn im Schreiben nicht anders angegeben), wenn doch innerhalb von 3 Monaten ein entsprechendes Schriftstück zugestellt wurde, richtig?