geblitzt worden

Diskutiere geblitzt worden im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Besten Dank für die Info. Entscheident ist also immer noch, dass man keine Nachricht in schriftlicher Form von der zuständigen Stelle innerhalb...
  • geblitzt worden Beitrag #21
TEASY

TEASY

Beiträge
6.896
Punkte Reaktionen
4
Besten Dank für die Info.
Entscheident ist also immer noch, dass man keine Nachricht in schriftlicher Form von der zuständigen Stelle innerhalb von 3 Monaten erhält, dann ist´s verjährt.
Anderenfalls gilt aber ggf. maximal die 6 Monats-Frist (wenn im Schreiben nicht anders angegeben), wenn doch innerhalb von 3 Monaten ein entsprechendes Schriftstück zugestellt wurde, richtig?
 
  • geblitzt worden Beitrag #22

EX-Taro

Beiträge
1.116
Punkte Reaktionen
1
Hallo

@TEASY: Mir klingelt da auch was von 6 Monaten im Hinterkopf. Dennoch: Immer erstmal abwarten was überhaupt kommt:

Chiao
 
  • geblitzt worden Beitrag #23
TEASY

TEASY

Beiträge
6.896
Punkte Reaktionen
4
Ja, 6 Monate, so meine ich, wenn Du bereits einen Brief zur Sache erhalten hast und 3 Monate (Frist) nadem Du geblitzdingst worden bist. ;D
 
  • geblitzt worden Beitrag #24

EX-Taro

Beiträge
1.116
Punkte Reaktionen
1
Hallo TEASY

Im § 31 OWiG BGB steht unter Abs.2 etwas über Verfolgungsverjährung. Es ist da wieder nach der Höhe der Geldstrafe gestaffelt.

(2) Dei Verfolgung verjährt, wenn das gestz nichts anderes bestimmt,
:......4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.

Das verstehe ich so, das die ausstellende Behörde sich bis zu 6 Monaten Zeit lassen kann, den Bußgeldbescheid zuzustellen.
Straftat begangen am 01.01, Zustellung des Bescheides und/oder Anhörungsbogen, oder sonst etwas was mit dem Fall in Verbindung steht (?) am 01.07, oder einige Tage später, wenn der Bescheid an einem Freitag geschriben und versendet wurde.
Hoffe ich trete keine <Diskussion los, falls ich das doch falsch verstanden haben sollte.
Greetz
 
  • geblitzt worden Beitrag #25
Schmitti

Schmitti

Beiträge
759
Punkte Reaktionen
2
EX-Taro schrieb:
Im § 31 OWiG BGB(???) steht unter Abs.2 etwas über Verfolgungsverjährung. Es ist da wieder nach der Höhe der Geldstrafe gestaffelt.

(2) Dei Verfolgung verjährt, wenn das gestz nichts anderes bestimmt,
:......4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.

Guckst Du hier:

§ 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung

(...)

(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Dazu gehören u.a. grundsätzlich auch Geschwindigkeitsverstöße.

Gruß,

Schmitti
 
  • geblitzt worden Beitrag #26

EX-Taro

Beiträge
1.116
Punkte Reaktionen
1
Danke Schmitti
 
  • geblitzt worden Beitrag #28
TEASY

TEASY

Beiträge
6.896
Punkte Reaktionen
4
@ Ex-Tiiie
So meinte ich das mit den 3 Monaten. ;D
 
  • geblitzt worden Beitrag #29

EX-Taro

Beiträge
1.116
Punkte Reaktionen
1
Och soo, :razz: :D
 
  • geblitzt worden Beitrag #30
TEASY

TEASY

Beiträge
6.896
Punkte Reaktionen
4
[Insider-Modus an]
Das nächste Mal schreibe ich dann wieder mehr dazu --> Roman :lach:
[/Insider-Modus aus]
 
  • geblitzt worden Beitrag #31

EX-Taro

Beiträge
1.116
Punkte Reaktionen
1
:lol: :lol: ((( :top: :top: :top: ))) :D :D

Verstanden, der Wink mit dem Zaun :wink:
 
  • geblitzt worden Beitrag #32
marc

marc

Beiträge
12.121
Punkte Reaktionen
10
jetzt hats mich auch erwischt, mich würde mal interessieren warum ich soviel Kennzeichen habe ?

blitzerfoto.jpg
 
  • geblitzt worden Beitrag #33

HighlinerV5

Beiträge
27
Punkte Reaktionen
0
Pling...

Sie werden beschuldigt, als Fahrer eines Skoda Superb am 1.11. die zulässige Höchstgeschwindigkeit von... um ... überschritten zu haben.

:D :D

Wie? Superb? Ich - nöööö!!
 
  • geblitzt worden Beitrag #34
marc

marc

Beiträge
12.121
Punkte Reaktionen
10
ja das steht so leider nicht im Schreiben
 
  • geblitzt worden Beitrag #35
Einarmiger

Einarmiger

Ehren-Mitglied
Beiträge
7.221
Punkte Reaktionen
1
HighlinerV5 schrieb:
Sie werden beschuldigt, als Fahrer ... am 1.11. die zulässige Höchstgeschwindigkeit von... um ... überschritten zu haben.

Nennen wir das Kind beim Namen:
am 1.11. die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 19 km/hüberschritten zu haben

Raser ! :D

Wenn alle Telekomiker auch nur annähernd so fix wären, hätte bereits jeder von uns V-DSL. MINDESTENS. :lol: :rofl: :lol:
 
  • geblitzt worden Beitrag #36
marc

marc

Beiträge
12.121
Punkte Reaktionen
10
Einarmiger schrieb:
Wenn alle Telekomiker auch nur annähernd so fix wären, hätte bereits jeder von uns V-DSL. MINDESTENS. :lol: :rofl: :lol:

ich kann nix dafür das du im Tal der Anungslosen wohnst
 
  • geblitzt worden Beitrag #37
Einarmiger

Einarmiger

Ehren-Mitglied
Beiträge
7.221
Punkte Reaktionen
1
Stimmt, ich muss mich mit langsamen 7,2 MBit-UMTS abquälen.

Siehst Du, sag ich doch ... fahrt schneller, dann klappt das auch ! :wink: :D
 
  • geblitzt worden Beitrag #38
TEASY

TEASY

Beiträge
6.896
Punkte Reaktionen
4
Einarmiger schrieb:
Stimmt, ich muss mich mit langsamen 7,2 MBit-UMTS abquälen.
Du armes Tuck-Tuck.
...und jetzt alle: "OOOooohhhhhhhhhhhhhh...."
*duckundwech*
:lach:
 
  • geblitzt worden Beitrag #39
marc

marc

Beiträge
12.121
Punkte Reaktionen
10
so einer wars
traffitower-1.jpg
 
  • geblitzt worden Beitrag #40

tdiler2

Beiträge
3.658
Punkte Reaktionen
0
schön und elegant.Haben vor 2 wochen grad wieder einen neuen Aufgestellt
 
Thema:

geblitzt worden

geblitzt worden - Ähnliche Themen

meine Passathistorie (3BG [ca. 29.000€] & 3C [ca. 43.000: Hallo zusammen, was nun folgt, wird etwas ausschweifender, aber sicherlich ist´s das Lesen wert! :lol: Im September 2003 wechselte ich meinen...
Oben Unten